Ansprechpartner

Hildegard Gliber
Moarfeldweg 47, 9900 Lienz
Telefon: 0680/2198182
E-Mail: higesato@aon.at

Georg Webhofer
Pfarrgasse 4, 9900 Lienz
Telefon: 04852/62160-25 oder 0676/87307857
E-Mail: georg.webhofer@dibk.at

Was bedeutet Firmung?

Die Firmung ist nach Taufe und Erstkommunion eines der drei Sakramente des Christ- Werdens. Das Wort kommt vom Lateinischen „confirmare“ und bedeutet „bestätigen“. Empfangen Jugendliche das Sakrament der Firmung, bestätigt dies zum einen, dass der Heilige Geist bei ihnen ist. Zum anderen festigt das Sakrament die Gemeinschaft mit der Kirche und ist zugleich ein bewusstes Bekenntnis des Firmlings zum Glauben und zum Christsein. Mit der Firmung übernehmen die Jugendlichen das Taufversprechen, das ihre Eltern und Paten für sie abgegeben haben. Sie sind danach Christen mit allen Rechten und Pflichten. Damit ist die Firmung theologisch die Vollendung der Taufe.

Wie läuft die Fimung ab?

Die Firmung wird vom Bischof oder eines Beauftragten des Bischofs gespendet. Sie findet in der Regel während eines feierlichen Gottesdienstes nach der Predigt und vor der Eucharistie statt. Nach dem Taufbekenntnis der Firmlinge breitet der Firmspender die Arme über die Firmlinge aus und erbittet zusammen mit der Gemeinde die Gnade des Heiligen Geistes. Danach legt der Firmspender dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit geweihtem Chrisamöl ein Kreuz auf die Stirn und spricht dazu die Worte der Besiegelung:

„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“

Das Handauflegen ist ein Zeichen des Segens, zugleich aber auch der Annahme und des Aussendens.Das Salben mit Chrisamöl stammt aus Zeiten König Davids und soll die jungen Christen für ihre Aufgabe stärken.

Wer wird gefirmt?

Ein Empfänger der Firmung muss getauft und mindestens 13 Jahre alt sein, um die Bedeutung des Sakraments erkennen zu können und sich bewusst dafür zu entscheiden.

Wer kann Firmpate werden?

Jeder Firmling wird von einem Firmpaten begleitet. Das kann zum Beispiel der Taufpate oder eine nahestehende Person sein. Dieser Firmpate sollte älter als 16 Jahre, getauft und gefirmt sein. Er soll den Firmling begleiten und bei seiner christlichen Lebensweise unterstützen.

Newsletter Anmeldung