Der Pfarrkirchenrat ist das vom Pfarrer vorgeschlagene und vom Bischof bestellte Gremium, das in allen Verwaltungs- und Finanzfragen der Pfarrei zuständig ist. Damit Seelsorge und pastorales Handeln möglich sind, braucht es auch eine funktionierende Verwaltung.

Aufgaben des Pfarrkirchenrates

Der Pfarrkirchenrat ist an die Pfarrkirchenratsordnung gebunden und ist für die Erstellung eines Haushaltsplans, einer Jahresrechnung sowie für anstehende Reparaturen, Anschaffungen und die Verwaltung der pfarrlichen Gebäude verantwortlich.

Mitglieder des Pfarrkirchenrats

Vorsitzender des Pfarrkirchenrates ist Pfarrer Dr. Franz Troyer. Für die aktuelle Amtsperiode sind folgende Gemeindemitglieder als Pfarrkirchenräte bestellt:

Pfarrkirchenrat St. Andrä

  • Pfr. Dr. Franz Troyer (Vorsitzender)
  • Franz Fasching (stv. Vorsitzender)
  • Dr. Karl Lamp (Schriftführer)
  • Mag. Max Hippacher
  • Paul Meraner, MAS
  • Dipl. Ing. Dr. Johannes Nemmert
  • Christian Zeiner
  • Peter Winkler (Pfarrsekretär)

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